GERHARD SCHULTE
Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Verkehrszivilrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Vertragsrecht
- Privates Baurecht
Persönliche Daten:
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1971
- Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Karl Schulte seit 1971 als 17. in Euskirchen zugelassener Anwalt
- Seniorpartner der Kanzlei seit 1981
- ADAC-Vertragsanwalt bis 2004
Mitgliedschaften:
- Rechtsanwaltskammer Köln
- Deutscher Anwaltverein
- Bonner Anwaltverein
- Kreisverkehrswacht Euskirchen
Fremdsprache:
- Englisch
Aktuelles
Beratungen und Betreuung der Mandate online
Die Digitalisierung hat unlängst den Rechtsberatu...
BGH: Taschenrechner ist elektronisches Gerät iSd § 23 Abs. 1a StVO
22.2.2021 – BGH: Taschenrechner ist elektronische...
Die Digitalisierung hat unlängst den Rechtsberatu...
BGH: Taschenrechner ist elektronisches Gerät iSd § 23 Abs. 1a StVO
22.2.2021 – BGH: Taschenrechner ist elektronische...