Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

An unsere Kanzlei werden seit Jahrzehnten eine Vielzahl von mietrechtlichen Fragestellungen und solchen aus dem Recht zum Wohnungseigentum herangetragen. Schwerpunktmäßig hat in den letzten Jahren Frau Rechtsanwältin Dagmar Claßen die Bearbeitung dieses Dezernates übernommen und betreut zwischenzeitlich auch Wohnungseigentümergemeinschaften oder Verwalter. Daneben steht Rechtsanwalt Gerhard Schulte als erfahrener Ansprechpartner für die Fragen aus dem Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht zur Verfügung.

Gerne helfen wir Ihnen im Mietrecht u.a. bei folgenden Fragestellungen weiter:

  • Reicht der Mietzinsrückstand aus, um das Mietverhältnis fristlos zu kündigen?
  • Welche Kosten kommen bei der Räumung auf mich zu?
  • Was ist eine Berliner Räumung?
  • Wie bekomme ich meine Kaution zurück?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Minderung des Mietzinses erreichen?
  • Was muss ich bei der Anmietung von Gewerberaum beachten?
  • Wie sind die Kündigungsfristen im Gewerberaummietverhältnis?
  • Wann ist eine Mieterhöhung durchsetzbar?

Im Wohnungseigentumsrecht (WEG) unterstützen wir Sie unter anderem bei folgenden Fragen:
  • Kann ein Miteigentümer Renovierungen in meiner Wohnung unterbinden lassen?
  • Inwieweit bestehen Mitspracherechte bei der Nutzung gemeinschaftlichen Eigentums (Hausflur, Hauswirtschaftsraum, Gartengrundstück etc.)?
  • Welche Rechte habe ich in der Wohnungseigentümerversammlung?
  • Wie und wann kann ich mich gegen einen Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung wehren?
  • Was ist bei Problemen mit der Abrechnung über das Hausgeld zu unternehmen?
  • Wer bestimmt über die Verwaltung des Wohnungseigentumsobjektes?
Rufen Sie uns an unter Tel.: 02251 3152 oder schildern Sie uns Ihr Anliegen per Kontaktformular

Bei diesen und anderen Fragen aus dem Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht wenden Sie sich bitte an:

Dagmar Claßen

Rechtsanwältin



Garhard Schulte

Rechtsanwalt


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