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Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2020
Die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1. Januar 2020 geändert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, sowie die sogenannten Selbstbehalte.
Die Düsseldorfer Tabelle finden Sie auf unserer Homepage unter "Downloads".
Für eine persönliche Beratung stehen unsere Fachanwälte für Familienrecht gerne zur Verfügung.
Eingestellt am 24.01.2020 von G. Schulte
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