TOP-Thema: VW-Vergleich annehmen oder selbst klagen

Aktuell erhalten diejenigen, die sich zur Musterfeststellungsklage gegen VW angemeldet haben, Post von VW. Darin unterbreitet VW - unter Hinweis auf ein Portal (www.mein-vw-vergleich.de), in welches sich die Betroffenen einloggen müssen, ein Vergleichsangebot für ihr Fahrzeug. Hierbei handelt es sich um eine Einmalzahlung - abhängig von Typ und Modelljahr des Fahrzeuges in Höhe von 1.350 € - 6.257 €. Das Fahrzeug muss hierbei nicht zurückgegeben werden.

Unser Rat an Sie: Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob der von VW angebotene Vergleich wirtschaftlich sinnvoll ist. Regelmäßig können höhere Beträge im Wege einer Individualklage auf Rückabwicklung erzielt werden.

Kontaktieren Sie uns! Aufgrund zahlreicher Verfahren gegen VW können wir Ihnen schnell weiterhelfen.

Kanzlei Schulte & Kollegen (Stand: 27.03.2020)



Eingestellt am 27.03.2020 von G. Schulte
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