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Verlängerung der Auszahlungsfrist von Corona Beihilfen für Beschäftigte
Aufgrund der Privilegierung von Beihilfen/Unterstützungen für Beschäftigte infolge der Belastungen der Corona Pandemie (steuerfrei und von Sozialversicherungsbeiträgen befreit) erfreuen sich diese Zahlungen derzeit großer Beliebtheit. Dabei wurde die Frist für die Auszahlung, die ursprünglich am 31.12.2020 endete, verlängert und endet erst mit Ablauf des 30.06.2021. Zu beachten ist derzeit aber weiterhin, dass nur ein Betrag bis zu 1.500,00 € bezogen auf den gesamten Zeitraum entsprechend privilegiert ausgezahlt werden kann.
Eingestellt am 01.02.2021 von G. Schulte
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