<< Neue Regelfahrverbote wegen Verstoßes... das Zitiergebot nichtig | BGH: Taschenrechner ist elektronisches... iSd § 23 Abs. 1a StVO >> |
Verlängerung der Auszahlungsfrist von Corona Beihilfen für Beschäftigte
Aufgrund der Privilegierung von Beihilfen/Unterstützungen für Beschäftigte infolge der Belastungen der Corona Pandemie (steuerfrei und von Sozialversicherungsbeiträgen befreit) erfreuen sich diese Zahlungen derzeit großer Beliebtheit. Dabei wurde die Frist für die Auszahlung, die ursprünglich am 31.12.2020 endete, verlängert und endet erst mit Ablauf des 30.06.2021. Zu beachten ist derzeit aber weiterhin, dass nur ein Betrag bis zu 1.500,00 € bezogen auf den gesamten Zeitraum entsprechend privilegiert ausgezahlt werden kann.
Eingestellt am 01.02.2021 von G. Schulte
Trackback
Aktuelles
Beratungen und Betreuung der Mandate online
Die Digitalisierung hat unlängst den Rechtsberatu...
BGH: Taschenrechner ist elektronisches Gerät iSd § 23 Abs. 1a StVO
22.2.2021 – BGH: Taschenrechner ist elektronische...
Die Digitalisierung hat unlängst den Rechtsberatu...
BGH: Taschenrechner ist elektronisches Gerät iSd § 23 Abs. 1a StVO
22.2.2021 – BGH: Taschenrechner ist elektronische...
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.