VERKEHRSRECHT
Das Verkehrsrecht gehört seit der Gründung der Kanzlei im Jahre 1952 zu den Schwerpunkten unserer anwaltlichen Tätigkeiten in Euskirchen. Zur Kernkompetenz wurde das Verkehrsrecht insbesondere durch die Bestellung von Rechtsanwalt Schulte zum ADAC-Vertragsanwalt; die Bestellung von Rechtsanwalt Dürselen zum ADAC-Vertragsanwalt erfolgte im Jahr 2005.
Unsere verkehrsrechtliche Beratung und Vertretung umfasst folgende Bereiche:
- Regulierung von Verkehrsunfallschäden (Sachschäden, Personenschäden, Schmerzensgeld)
- Autokaufrecht
- Auto-Werkvertragsrecht
- Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße etc.)
- Verteidigung in Verkehrsstrafsachen (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr etc.)
- Fahrerlaubnisrecht (Entziehung der FE wegen Cannabiskonsums etc.)
Wenden Sie sich insbesondere an:
Irene Ziegler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Peter Dürselen
Rechtsanwalt
Gerhard Schulte
Rechtsanwalt
Aktuelles
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