VERKEHRSRECHT
Das Verkehrsrecht gehört seit der Gründung der Kanzlei im Jahre 1952 zu den Schwerpunkten unserer anwaltlichen Tätigkeiten in Euskirchen. Zur Kernkompetenz wurde das Verkehrsrecht insbesondere durch den Status der Kanzlei als ADAC-Vertragsanwaltskanzlei seit den 1980er Jahren bis heute.
Unsere verkehrsrechtliche Beratung und Vertretung umfasst folgende Bereiche:
- Regulierung von Verkehrsunfallschäden (Sachschäden, Personenschäden, Schmerzensgeld)
- Autokaufrecht
- Auto-Werkvertragsrecht
- Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße etc.)
- Verteidigung in Verkehrsstrafsachen (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr etc.)
- Fahrerlaubnisrecht (Entziehung der FE wegen Cannabiskonsums etc.)
Wenden Sie sich insbesondere an:
Irene Ziegler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Gerhard Schulte
Rechtsanwalt
Aktuelles
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